Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beförderungsleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Beförderungsleistungen, die das Taxiunternehmen

Taxi Ugur, Inhaber Ugur Ugurlu

Wilhelmstraße 3, 72074 Tübingen

nachfolgend „Auftragnehmer" genannt

gegenüber seinen Fahrgästen (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten ergänzend die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) sowie der jeweils gültige Taxitarif der Stadt bzw. des Landkreises Tübingen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Beförderungsvertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer zustande. Eine Bestellung kann erfolgen durch:

  • telefonische Anfrage,
  • Online-Buchungsformular auf www.taxi-ugur.de,
  • persönliche Beauftragung an Halteplätzen,
  • Heranwinken im fließenden Verkehr.

(2) Eine über das Online-Buchungsformular eingegangene Buchungsanfrage stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer (telefonisch, per SMS oder E-Mail) zustande.

(3) Im Pflichtfahrgebiet besteht eine Beförderungspflicht gemäß § 22 PBefG, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beförderungsleistungen mit den ihm zur Verfügung stehenden Taxen. Dies umfasst insbesondere:

  • Stadtfahrten innerhalb Tübingens,
  • Flughafentransfers (z. B. nach Stuttgart, Frankfurt, Zürich),
  • Krankenfahrten (sofern eine entsprechende Verordnung vorliegt),
  • Kurierfahrten,
  • Sonderfahrten nach Vereinbarung.

(2) Die Auswahl des Fahrzeugs liegt im Ermessen des Auftragnehmers, soweit kein konkretes Fahrzeug ausdrücklich bestellt wurde.

§ 4 Preise und Tarife

(1) Es gilt der durch die zuständige Genehmigungsbehörde festgesetzte Taxitarif für die Stadt bzw. den Landkreis Tübingen. Aktueller Tarif (Stand 2026):

  • Grundgebühr: 5,10 €
  • Tagtarif (Mo–Sa 06:00–22:00 Uhr): 2,70 €/km
  • Nachttarif (22:00–06:00 Uhr) sowie Sonn- und Feiertage: 2,90 €/km
  • Zuschlag ab 5 Fahrgästen: 5,00 €

(2) Festpreise (z. B. für Flughafentransfers außerhalb des Pflichtfahrgebiets) können vor Fahrtantritt schriftlich vereinbart werden.

(3) Auf der Website angezeigte Preise des Online-Preisrechners sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der vom Auftraggeber eingegebenen Daten. Der tatsächliche Fahrpreis ergibt sich aus dem geeichten Taxameter bzw. dem vereinbarten Festpreis.

(4) Wartezeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden gemäß gültigem Taxitarif berechnet.

§ 5 Zahlung

(1) Der Fahrpreis ist nach Beendigung der Fahrt sofort fällig. Eine Stundung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die Zahlung kann in bar oder per gängiger EC-Karte erfolgen. Auf Wunsch wird eine ordnungsgemäße Quittung ausgestellt.

(3) Bei Krankenfahrten mit Kostenübernahme durch eine Krankenkasse hat der Auftraggeber die entsprechende Verordnung vor Fahrtantritt im Original vorzulegen. Andernfalls ist der Fahrpreis durch den Auftraggeber selbst zu zahlen.

§ 6 Stornierung und Nichterscheinen

(1) Bestellte Fahrten können bis 30 Minuten vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei storniert werden.

(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen des Auftraggebers am vereinbarten Abholort (No-Show) kann eine Stornogebühr in Höhe der bis dahin angefallenen Anfahrtskosten berechnet werden.

(3) Der Auftragnehmer wartet am vereinbarten Abholort mindestens 10 Minuten. Danach gilt die Fahrt als nicht angetreten.

§ 7 Pünktlichkeit und Verspätung

(1) Der Auftragnehmer ist um pünktliches Erscheinen am vereinbarten Abholort bemüht. Verspätungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Wetterverhältnissen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen begründen keine Schadensersatzansprüche.

(2) Bei zeitkritischen Fahrten (z. B. Flughafentransfers, Anschlusszüge) wird empfohlen, einen angemessenen Zeitpuffer einzuplanen. Empfehlung für Flughafentransfers: mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen ankommen.

§ 8 Beförderungsausschluss

Von der Beförderung können Personen ausgeschlossen werden, die insbesondere

  • durch ihr Verhalten andere Personen oder den Fahrer gefährden,
  • erkennbar stark alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen stehen und eine Verschmutzung des Fahrzeugs zu erwarten ist,
  • Gegenstände mit sich führen, die zu einer Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs führen können,
  • gegen die Anordnungen des Fahrpersonals verstoßen.

Die Beförderung von Tieren erfolgt nach Absprache und liegt im Ermessen des Fahrers. Blindenführhunde sowie andere zertifizierte Assistenzhunde werden stets befördert.

§ 9 Pflichten des Fahrgastes

(1) Der Fahrgast ist verpflichtet,

  • sich während der Fahrt anzuschnallen (§ 21a StVO),
  • Kinder altersgerecht zu sichern (Kindersitze stehen auf Anfrage gegen Vorbestellung zur Verfügung),
  • Anordnungen des Fahrpersonals zur Wahrung der Verkehrssicherheit zu befolgen,
  • Verschmutzungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs zu unterlassen.

(2) Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Verschmutzung bzw. Beschädigung des Fahrzeugs (z. B. Erbrechen, Verschütten von Getränken, Beschädigung von Sitzpolstern) ist der Auftraggeber zum Schadensersatz, mindestens jedoch zur Zahlung einer Reinigungspauschale in Höhe von 80,00 € verpflichtet.

§ 10 Fundsachen

Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden vom Auftragnehmer aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nach Identifikation des Eigentümers. Eventuell anfallende Versandkosten gehen zu Lasten des Eigentümers.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsregelungen entgegenstehen.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Der Auftragnehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Tübingen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026